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   BSG, 24.06.2013 - B 10 LW 7/13 B   

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https://dejure.org/2013,22608
BSG, 24.06.2013 - B 10 LW 7/13 B (https://dejure.org/2013,22608)
BSG, Entscheidung vom 24.06.2013 - B 10 LW 7/13 B (https://dejure.org/2013,22608)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - B 10 LW 7/13 B (https://dejure.org/2013,22608)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Besetzungsrüge im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Besetzungsrüge im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 24.06.2013 - B 10 LW 7/13 B
    Die Rüge fehlerhafter Besetzung des Berufungsgerichts bei Erlass des angefochtenen Urteils kann im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde zwar ausnahmsweise darauf gestützt werden, die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs beruhe auf willkürlichen Erwägungen oder habe Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkannt (BSG vom 2.11.2007 - B 1 KR 72/07 B - SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3) .
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 24.06.2013 - B 10 LW 7/13 B
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (vgl BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und die Anwendung mindestens einer Vorschrift des Bundesrechts betrifft (s § 162 SGG) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 24.06.2013 - B 10 LW 7/13 B
    Schließlich könnte auch eine unzutreffende Rechtsanwendung des LSG nicht mit Erfolg als Revisionszulassungsgrund gerügt werden (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10) .
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 24.06.2013 - B 10 LW 7/13 B
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht (vgl BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder bereits höchstrichterlich entschieden ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65) .
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 24.06.2013 - B 10 LW 7/13 B
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (vgl BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und die Anwendung mindestens einer Vorschrift des Bundesrechts betrifft (s § 162 SGG) .
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 24.06.2013 - B 10 LW 7/13 B
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht (vgl BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder bereits höchstrichterlich entschieden ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65) .
  • BSG, 29.10.2018 - B 10 ÜG 6/18 B

    Entschädigung für die unangemessene Dauer einer Kostengrundentscheidung nach

    Vorliegend hat die Klägerin nach ihrem Vortrag aber im Entschädigungsverfahren gar keinen Ablehnungsantrag gestellt, sodass kein abgelehnter Richter an der angegriffenen Entscheidung mitgewirkt hat (vgl BSG Beschluss vom 24.6.2013 - B 10 LW 7/13 B - Juris RdNr 10).
  • BSG, 08.01.2018 - B 10 ÜG 14/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; überlanges

    Vorliegend hat die Klägerin nach ihrem Vortrag allerdings im Ausgangsverfahren gar keinen Ablehnungsantrag gestellt, sodass kein abgelehnter Richter an der angegriffenen Entscheidung mitgewirkt hat (BSG Beschluss vom 24.6.2013 - B 10 LW 7/13 B) .
  • BSG, 02.07.2015 - B 5 R 128/15 B

    Gewährung einer höheren Altersrente für schwerbehinderte Menschen;

    Deshalb kann die Nichtzulassungsbeschwerde lediglich mit Aussicht auf Erfolg darauf gestützt werden, dass eine Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gänzlich fehlt (vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a SB 18/06 B - NJOZ 2007, 3666, 3668), die Behandlung des Ablehnungsantrags auf willkürlichen bzw manipulativen Erwägungen beruht (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 mwN) oder Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkannt worden sind (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 sowie Beschlüsse vom 24.6.2013 - B 10 LW 7/13 B - Juris RdNr 10 und vom 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B - Juris RdNr 6 sowie BFH Beschlüsse vom 15.12.2009 - VIII B 211/08 - BFH/NV 2010, 663 f und vom 14.12.2011 - VIII B 26/10 - BFH/NV 2012, 591).
  • BSG, 18.07.2019 - B 2 U 1/19 BH

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Dass diese Bindungswirkung ausnahmsweise entfallen sein könnte, weil die Behandlung des Ablehnungsantrags auf willkürlichen bzw manipulativen Erwägungen beruht ( BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 mwN) oder Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkannt worden sein könnten (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 sowie Beschlüsse vom 24.6.2013 - B 10 LW 7/13 B - Juris RdNr 10 und vom 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B - Juris RdNr 6 sowie BFH Beschlüsse vom 15.12.2009 - VIII B 211/08 - BFH/NV 2010, 663 und vom 14.12.2011 - VIII B 26/10 - BFH/NV 2012, 591 ), ist nicht erkennbar.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 LW 2/16
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem o.g. Senatsurteil vom 20. Februar 2013 ist mit Beschluss des BSG vom 24. Juni 2013 (B 10 LW 7/13 B) verworfen worden.
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